In drei einfachen Schritten
Mitglied der Genossenschaft werden
Einfach online registrieren und Anteile zeichnen
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Wenn Sie Genossenschaftsanteile zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies im schlimmsten Fall den vollständigen Verlust Ihres eingezahlten Geschäftsguthabens bedeuten. Von allen Unternehmensformen weist die Genossenschaft jedoch die geringste Insolvenzquote auf.
Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Anzahl der erworbenen Genossenschaftsanteile bestätigt.
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.
Als Mitglied haben Sie die Pflicht das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile sind zu leisten. Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden sind vertraulich zu behandeln. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Investierende Mitglieder haben die Pflicht den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren kündigen. Die Kündigung ist unterschrieben im Original bei der Genossenschaft schriftlich einzureichen.
Scheidet ein Mitglied aus, hat es Anspruch auf die Auszahlung seines Geschäftsguthabens. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens in Form des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung (§12) – grundsätzlich binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Für die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ist der festgestellte Jahresabschluss des Geschäftsjahres maßgebend, in welchem Ihre Mitgliedschaft endet.
Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.
Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Eine Übertragung des Geschäftsguthabens an Dritte ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie eine Übertragung Ihres Geschäftsguthabens in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die BE Unterhaching.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen hält.
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Erträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei jeweils am Jahresende bzw. Jahresanfang des folgenden Kalenderjahres. Sie können diese Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichen Zugang unseres Online-Portals einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Ja. Wenn Sie Besitzer/in einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung sind, können Sie diese per Post und im Original bei der BE Unterhaching einreichen.
Die BE Unterhaching nimmt Freistellungsaufträge entgegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier zum [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist selbstverständlich freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Als Nicht-Bank-Organisation ist die Verwaltung dieser Bescheinigungen mit erheblichem Aufwand und damit Kosten für die Genossenschaft verbunden.
Die Erträge und der daraus resultierende Steuerabzug kann selbstverständlich auch von jedem Mitglied im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Jede Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorgenommen werden und ersetzt den bereits erteilten Freistellungsauftrag. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.
Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und damit Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Die Entscheidung für das Online-Portal erfolgte auch und im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es bietet eine Möglichkeit der Mitgliederverwaltung bei höchster Kosteneffizienz.
Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.
Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt der Genossenschaft und damit Ihnen zugute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsen bzw. Dividende sowie der Auszahlung Ihres Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft ist die Angabe einer Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich.
Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig: