Wie sicher ist mein Geld?
Wenn Sie Genossenschaftsanteile zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies im schlimmsten Fall den vollständigen Verlust Ihres eingezahlten Geschäftsguthabens bedeuten. Von allen Unternehmensformen weist die Genossenschaft jedoch die geringste Insolvenzquote auf.
Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich Mitglied werde?
Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Anzahl der erworbenen Genossenschaftsanteile bestätigt.
Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie die Pflicht das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile sind zu leisten. Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden sind vertraulich zu behandeln. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.
Investierende Mitglieder haben die Pflicht den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Mitgliedschaft?
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren kündigen. Die Kündigung ist unterschrieben im Original bei der Genossenschaft schriftlich einzureichen.
Wann erfolgt die Rückzahlung meines Geschäftsguthabens nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Windauf eG?
Scheidet ein Mitglied aus, hat es Anspruch auf die Auszahlung seines Geschäftsguthabens. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens in Form des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung (§12) – grundsätzlich binnen 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Für die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ist der festgestellte Jahresabschluss des Geschäftsjahres maßgebend, in welchem Ihre Mitgliedschaft endet.
Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?
Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.
Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich mein Geschäftsguthaben an eine andere Person übertragen?
Eine Übertragung des Geschäftsguthabens an Dritte ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie eine Übertragung Ihres Geschäftsguthabens in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die BE Unterhaching.
Muss ich den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen hält.
Bekomme ich eine Steuerbescheinigung für die ausgeschütteten Erträge für meine Unterlagen bzw. für meine Steuererklärung?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Erträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei jeweils am Jahresende bzw. Jahresanfang des folgenden Kalenderjahres. Sie können diese Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichen Zugang unseres Online-Portals einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung zur Steuerfreistellung etwaiger Erträge einreichen?
Ja. Wenn Sie Besitzer/in einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung sind, können Sie diese per Post und im Original bei der BE Unterhaching einreichen.
Kann ich einen Freistellungsauftrag zur steuerlichen Berücksichtigung etwaiger Erträge einreichen?
Die BE Unterhaching nimmt Freistellungsaufträge entgegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier zum [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist selbstverständlich freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Als Nicht-Bank-Organisation ist die Verwaltung dieser Bescheinigungen mit erheblichem Aufwand und damit Kosten für die Genossenschaft verbunden.
Die Erträge und der daraus resultierende Steuerabzug kann selbstverständlich auch von jedem Mitglied im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Was ist zu beachten, wenn ich meinen Freistellungsauftrag ändern oder löschen möchte?
Jede Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorgenommen werden und ersetzt den bereits erteilten Freistellungsauftrag. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie hier [Download]. Sie können sich dieses Formular gern ausdrucken und uns gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben per Post zu senden.